26. Oktober 2026

Widerruf Feuerverbot

Der Gemeinderat Nesslau widerruft gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (SGS 951 .1) ihre kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe vom 02. Oktober 2026 per 26. Oktober 2026. Es gilt weiterhin die Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr).